Ralf-Möller-Gedächtnispreis
In ehrendem Gedenken an das verstorbene Gründungsmitglied
Professor Dr. Ralf Möller
verleiht die Deutsche Astrobiologische Gesellschaft e.V. den
„Ralf-Möller-Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“.
Der Preis dient der Anerkennung und Unterstützung herausragender Leistungen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Astrobiologie.
Vergaberichtlinien:
- Der Ralf-Möller-Preis wird verliehen an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die als Doktoranden, Postdocs oder Habilitanden an einer Forschungseinrichtung im deutschsprachigen Raum im Bereich der Astrobiologie tätig sind. Eine Mitgliedschaft in der DAbG ist nicht erforderlich.
- Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Er ist mit 2.000 Euro dotiert und beeinhaltet ein Jahr kostenfreie Mitgliedschaft in der DAbG sowie eine offizielle Urkunde. Der Vorstand ruft die DAbG-Mitglieder rechtzeitig zur Einreichung von Nominierungen auf.
- Der Preis kann maximal an zwei Personen zu gleichen Teilen vergeben werden.
- Vorschlagsberechtigt ist jedes DAbG-Mitglied. Eine Eigenbewerbung der Kandidatinnen und Kandidaten ist ebenfalls möglich. Die Form der Bewerbung – einschließlich der Art der einzureichenden Unterlagen – sowie die Bewerbungsfristen werden vom Vorstand festgelegt.
- Der Vorstand kann eine Kommission einsetzen, die die eingegangenen Bewerbungen sichtet und einen Vorschlag vorbereitet. Der Kommission sollen in der Regel fünf DAbG-Mitglieder angehören, von denen mindestens eines und maximal zwei Vorstandsmitglieder sind. Nach Möglichkeit sollte zudem eine Person in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase vertreten sein. Auf Wunsch können die Preisträgerinnen oder Preisträger eines Jahres einmalig an der Kommission für die nächste Vergaberunde teilnehmen. Die Kommissionsmitglieder – mit Ausnahme der Vorstandsmitglieder – können der Kommission in der unmittelbar folgenden Vergaberunde nicht angehören. Die Kommission kann den Rat einer externen Person einholen, die ebenfalls DAbG-Mitglied sein muss.
- Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Vorstand.