DAbG - Reisekostenzuschüsse


Reisekostenzuschüsse

Die DAbG vergibt an Studierende und Doktoranden/innen in begrenztem Umfang Reisekostenzuschüsse für den Besuch wissenschaftlicher Veranstaltungen.

Voraussetzung, um einen Reisekostenzuschuss zum Besuch internationaler Konferenzen und Workshops zu erhalten, ist die Mitgliedschaft in der DAbG. Für den Besuch von DAbG-Veranstaltungen können Reisekostenzuschüsse auch an Studierende und Doktoranden/innen vergeben werde, die nicht Mitglieder der DAbG sind.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens vier Monate vor Beginn der Veranstaltung, an der Sie teilnehmen möchten, beim Schatzmeister der DAbG ein. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Bitte fügen Sie einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben bei. Aus dem Motivationsschreiben soll unter anderem hervorgehen, welche Bedeutung Sie der Teilnahme an der Veranstaltung beimessen. In der Regel sollte es sich um eine aktive Teilnahme handeln. Fügen Sie deshalb bitte auch das Abstract Ihres Vortrags oder Posters bei.

Über Ihren Antrag entscheidet der Vorstand der DAbG.